Pflegegeld: Das müssen Sie wissen

Ab einem gewissen Alter kann es oft vorkommen, dass wir nicht mehr alles alleine schaffen und auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Jede Person kann selbst entscheiden, wie und durch wen die Pflege erfolgen soll. Sie kann einerseits durch professionelle Pflegekräfte oder durch Familie und Freunde zuhause erfolgen. Wird letztere Variante gewählt, steht Ihnen als Pflegebedürftiger ein Pflegegeld der Krankenkassen zu.

Wie bekomme ich Pflegegeld?

Zuerst müssen Sie Ihren Pflegegrad ermitteln lassen. Seit dem 01.01.2017 gibt es 5 Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Zur Ermittlung des Pflegegrades rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und geben Sie an, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Ein Gutachter kommt dann zu Ihnen nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Nach diesem Besuch erhalten Sie den Bescheid der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad. Wird der Pflegegrad 2 oder höher festgestellt, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld.
Eine weitere Voraussetzung für das Pflegegeld ist die häusliche Pflege allein durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen.
Beachten Sie auch, dass Personen, die dauerhaft in vollstationären Pflegeheimen leben, kein Pflegegeld erhalten. Erfolgt die Pflege der Angehörigen jedoch beispielsweise in einer Einrichtung des betreuten Wohnens, in einer Senioren-WG oder in einem Mehrgenerationenhaus besteht der Anspruch auf Pflegegeld.
Werden die Angehörigen bei der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst (z.B. ambulanter Pflegedienst) unterstützt, wird das Pflegegeld nur anteilig ausbezahlt.

Achtung: Erhalten sie Pflegegeld, ist eine Pflegeberatung im häuslichen Umfeld Pflicht! Bei Pflegegrad 2 und 3 erfolgt diese halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Termine dafür sind eigenständig oder durch einen Angehörigen zu vereinbaren. Werden die Beratungstermine nicht eingehalten, drohen Kürzungen oder sogar Streichungen des Pflegegelds!

Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad. Aus diesem Grund erhalten Sie ohne Pflegegrad auch kein Pflegegeld.

Pflegegrad 1: 0€
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 728€
Pflegegrad 5: 901 €

Das Pflegegeld ist steuerfrei und wir immer im Voraus am 1. eines Monats geleistet.
Der Pflegegeld-Empfänger ist stets der Pflegebedürftige. Er kann grundsätzlich frei über die Verwendung des Geldes entscheiden und es zum Beispiel regelmäßig an die betreuenden Personen weitergeben.

Landespflegegeld in Bayern

Seit 2018 erhalten Pflegebedürftige in Bayern zusätzlich das Landespflegegeld. Dafür muss jedoch auch ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegen und der Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Bayern sein.
Das Landespflegegeld Bayern beträgt 1000 € und wird einmal pro Jahr ausbezahlt.
Den Antrag für das Landespflegegeld Bayern finden Sie HIER. Diesen Antrag fügen Sie, jeweils in Kopie, folgenden Unterlagen bei: Personalausweis oder Reisepass, vollständiger Bescheid der Pflegekasse über die Genehmigung eines Pflegegrades 2 oder mehr (wer bereits eine Pflegestufe hatte und dann in einen Pflegegrad übergeleitet wurde, fügt bitte das Überleitungsschreiben bei).

Falls Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Pflegegeld haben, beraten und informieren wir Sie natürlich auch gerne in unserer Praxis!