Betreuer für den Ehepartner werden
Menschen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden, sind auf die Hilfe Anderer angewiesen. Betreuer und Betreuerinnen unterstützen diese Menschen, indem sie sie beraten oder vertreten.
Eine Betreuung ist keine Entmündigung und dauert im Höchstfall 7 Jahre. Die Dauer wird immer individuell festgelegt. Außerdem kann die betreute Person jederzeit einen Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen.
Selbstverständlich haben die Betroffen Mitspracherecht bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin. Auch Ehegatten, Eltern oder Kinder können eine Betreuung übernehmen. Dafür benötigen sie allerdings eine Vollmacht oder müssen als gesetzliche Vertreter/innen bestellt worden sein, um für eine volljährige Person Angelegenheit rechtsverbindlich regeln zu dürfen.
Informationen der Stadt Regensburg zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie HIER