Alles was Sie zum Thema Betreuung wissen müssen
Menschen, die aufgrund psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten ihre Angelegenheiten nicht vollständig wahrnehmen können, sind auf die Hilfe Anderer angewiesen. Betreuer und Betreuerinnen unterstützen diese Menschen, indem sie sie beraten oder vertreten.
Betreuung heißt, dass der Betreuer die Angelegenheiten des Patienten ganz oder teilweise für ihn regelt. Dabei bleibt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten erhalten, denn eine Betreuung ist keine Entmündigung!
Wer kann Betreuer werden?
Jede volljährige Person, auch Ehegatten, Eltern oder Kinder können eine Betreuung übernehmen. Steht keine geeignete Person zur Verfügung, kann auch ein Berufsbetreuer bestellt werden. Selbstverständlich haben die Betroffen Mitspracherecht bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin.
Dafür benötigen sie allerdings eine Vollmacht oder müssen als gesetzliche Vertreter/innen bestellt worden sein, um für eine volljährige Person Angelegenheit rechtsverbindlich regeln zu dürfen.
Wer kann eine Betreuung anregen?
Jeder kann für sich oder eine andere Person eine Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen. Dazu stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag zur Betreuung.
Den Antrag der Stadt Regensburg finden Sie HIER.
Was passiert nach der Antragstellung?
Zuerst lässt das zuständige Gericht durch eine Betreuungsbehörde ermitteln, ob eine Betreuung wirklich notwendig ist. Falls ja, schlägt die Betreuungsstelle unter Berücksichtigung der Wünsche des/der Betroffenen eine Betreuungsperson vor und empfiehlt Aufgabengebiete, die diese Person übernehmen soll.
Danach entscheidet das Gericht nach einer richterlichen Anhörung (die auch bei der betroffenen Person stattfinden kann), ob, wie lange und für welche Aufgaben eine Betreuung eingerichtet wird.
Wie lange dauert eine Betreuung?
Sie dauert im Höchstfall 7 Jahre, dann werden die Voraussetzungen erneut geprüft. Die Dauer wird aber immer individuell festgelegt. Außerdem kann die betreute Person jederzeit einen Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen.
Was macht ein Betreuer eigentlich?
Typische Aufgabenbereiche eines Betreuers sind unter anderem:
- Gesundheitsbetreuung
- Vermögenssorge
- Sorge um die Wohnverhältnisse
- Kontrolle des Post- und Telefonverkehrs
- Behördenangelegenheiten
- u.v.m
Informationen der Stadt Regensburg zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie HIER.